Dort wo große Menschenmassen aufeinander treffen, kann schnell etwas schief gehen. Doch wer zahlt, wenn die Veranstaltungstechnik kaputt geht, oder sich gar ein Besucher verletzt?
![Veranstalter sollten sich unbedingt vor Personen- oder Sachschäden absichern. Credits: By Manfred Werner - Tsui (Own work) [GFDL or CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons](http://blog.einlassband.eu/wp-content/uploads/2014/09/ball.jpg)
Veranstalter sollten sich unbedingt vor Personen- oder Sachschäden absichern.
Credits: By Manfred Werner – Tsui (Own work) [GFDL or CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons
Nicht spekulieren, sondern absichern
Die Veranstalter sind von Gesetzes wegen her verpflichtet, für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden zu haften. Dies trifft nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Unternehmen und Vereine. Auch für diese ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Ersatzklagen können je nach Schwere des Schadens schnell in die Millionenhöhe gehen. Eine Veranstaltung ohne den entsprechenden Versicherungsschutz auszurichten, ist leichtsinnig, denn dies kann den finanziellen Ruin des Haftenden bedeuten.
Typische Beispiele für einen Versicherungsfall ist ein nachlässig verlegtes Kabel, über das ein Gast stolpert und sich verletzt, oder schlecht gewordenes Essen, an dem sich die Besucher den Magen verderben. Für den Krankenhausaufenthalt und das Schmerzensgeld kommt hier dann die Veranstalter-Haftpflichtversicherung auf.
Versicherungspolice genau überprüfen
Gute Veranstalter-Haftpflichtversicherungen schützen nicht nur während der Veranstaltung, sondern auch während der Vor- und Nachbereitung. Zudem kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung nicht nur für die Ansprüche von Dritten auf, sondern überprüft auch die Forderungen der Kläger. So können unter Umständen ungültige Schadensersatzansprüche abgewehrt werden, zum Beispiel wenn ein Gast seinen Unfall durch leichtsinniges Verhalten selbst verschuldet hat.
Generell sollten im Angebot neben der Absicherung vor Sach-, Vermögens- und Personenschäden auch Mietsachschäden, zum Beispiel durch Feuer oder Abwasser, abgedeckt werden.
Individuelle Angebote für jede Veranstaltung
Die Versicherungssumme ist natürlich abhängig von der Größe der Veranstaltung, also der Anzahl der zu erwartenden Besucher und der Zeitspanne. Der Beitrag für die Versicherung berechnet sich zusätzlich je nach Risikoklasse des Events. Bei Sportveranstaltungen ist beispielsweise das Risiko einer Verletzung höher als bei einem Tanzball.
![Sportveranstaltungen gehören einer höheren Risikostufe an. Credits: Steve F [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons](http://blog.einlassband.eu/wp-content/uploads/2014/09/bike.jpg)
Sportveranstaltungen gehören einer höheren Risikostufe an.
Credits: Steve F [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons
Ein ausführlicher Preis- und Leistungsvergleich der verschiedenen Anbieter von Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ist dringend zu empfehlen, da diese stark variierende Tarife anbieten. Für diesen Zweck eignen sich verschiedene Vergleichsportale, die eine hilfreiche Übersicht von Haftpflichtversicherungen für Veranstalter bieten.
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Um eine solche Versicherung kommt man auch als Veranstalter nicht drum herum, aber auch bei den vielen Anbietern, die es gibt, sollte man sich die Zeit für einen Vergleich nehmen, denn auch in diesem Bereich gibt es teilweise doch sehr große Unterschiede, die am Ende eine sehr große Rolle spielen.